pISSN: 1598-9801

민사법이론과 실무, Vol.23 no.2 (2020)
pp.83~117

DOI : 10.21132/minsa.2020.23.2.03

독일법상 손해분담협약과 손해조정

성대규

(사법정책연구원 연구위원, 법학박사.)

2018. 1. 1.부터 출퇴근재해가 업무상 재해로 인정되고 있다. 따라서 근로자의 출퇴근 시에 자동차사고가 발생하고 그 사고가 출퇴근재해로 인정되는 경우에 피해 근로자는 산재보험조합(근로복지공단)으로부터 산재보험급여를 지급받거나 가해자의 책임보험사(자동차보험사)로부터 보상을 받게 된다. 이때 만약 근로복지공단이 피해 근로자에게 산재보험급여를 지급한 경우에는 근로복지공단과 가해자의 자동차보험사 간에 손해조정을 위한 구상관계가 발생한다. 요컨대 구상권의 범위는 피해 근로자와 가해자의 사고발생에 대한 과실비율에 따라서 확정되므로, 산재보험조합과 책임보험사는 사고비율을 조사하기 위해서 인적·물적 비용을 지출할 수밖에 없다. 이러한 지출비용이 양쪽 모두에게 부담으로 작용할 것임은 분명해 보인다. 독일은 이 문제와 관련하여 사회법전 제10권 제116조 제9항에서 이른바 ‘손해분담협약’을 규정하고 있다. 동 조에 근거하여 산재보험조합과 책임보험사는 ‘사전에’ 보상청구권에 대한 포괄적 합의를 할 수 있다. 말하자면 사회보험이 공법영역임에도 불구하고, 양 당사자는 사법상 계약인 손해분담협약을 통해서 무익한 사고조사비용을 회피하고, 업무 부담을 경감시킬 수 있는 것이다. 손해분담협약제도가 독일법의 오랜 역사적 산물이며, 이상적으로 보이는 것도 사실이다. 다만 우리 산재보험법이 출퇴근재해를 입법상 규정하고, 관련 분쟁이 증가할 것이라는 점이 충분히 예상되는 만큼, 손해분담협약을 우리 법제에 도입할 가능성이 검토할 필요가 있다.

Teilungsabkommen im deutschen Recht und Schadensausgleich

SUNG, Daegyu

Bei der vorliegenden Arbiet handelt es sich um “Teilungsabkommen im deutschen Recht und Schadensausgleich”. Im Zusammenhang mit dem Thema wurde der Wegeunfall der koreanischen gesetzlichen Unfallversicherung am 1. 1. 2018 in Kraft getreten. In Korea kann heute der Arbeitnehmer bei einem Verkehrsunfall jedenfalls dem Sozialversicherungsträger die Sozialleistungen fordern oder von der Kfz-Haftpflichtversicherung den Schadensersatz verlangen. Wenn die Sozialleistungen gegenüber dem geschädigten Arbeitnehmer anerkannt werden, kann zum Schadensausgleich der Sozialversicherungsträger aufgrund des Umfangs jeder Fahrlässigkeiten gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung den Regress geltend machen. Hierbei ist ausschlaggebend die Untersuchung des Verkehrsunfalls, den Umfang jeder Fahlässigkeiten festzustellen. Bei der Untersuchung ist vor allem notwendig die Aufwendungen, die weder dem Sozialversicherungsträger noch der Kfz-Haftpflichtversicherung zum Vorteil gereichen. In Deutschland ist jedoch zulässig gemäß § 116 Abs. 9 SGB X die vorherige Vereinbarung einer Pauschalierung der Ersatzansprüche zwischen dem Sozialversicherungsträger und dem Kfz-Haftpflichtversicherer, das heißt, das Teilungsabkommen stellt ein zivilrechtlicher Vertrag aus der Privatautonomie dar. Auf Grund der Vereinbarung nach Willen von Parteien können die vergeblichen Aufwendungen wegen der Untersuchung des Unfalls vermieden werden. Aus dem Teilungsabkommen resultiert die wesentliche Arbeitserleichterung des Sozialversicherungsträgers und Kfz-Haftpflichtversicherers. Davon kann insbesondere gesprochen werden, dass das Teilungsabkommen ein geschichtliches Geschöpf des deutschen Rechts ist.

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